Verfügbarkeit

Die Wohnung im Erdgeschoss ist zu folgenden Zeiten verfügbar:

2024:
Buchbar: vom 26.08.2024 bis 30.11.2024

2025:
Buchbar: vom 04.08.2025 bis 31.12.2025

2026:
Buchbar: vom 01.01.2026 bis 03.07.2026
Buchbar: vom 04.08.2026 bis 31.12.2026

2027:
bereits buchbar 🙂

(Es sind nur noch die oben genannten Zeiten verfügbar. Mindestaufenthalt: 2 Nächte)

Die Wohnung im Dachgeschoss ist zu folgenden Zeiten verfügbar:

2025:
Buchbar: ab 16.07.2025 bis 30.12.2025

2026:
Buchbar: ab 16.07.2026…

2027:
Bereits buchbar… 🙂

(Es sind nur noch die oben genannten Zeiten verfügbar. Mindestaufenthalt: 2 Nächte)

So wie jedes Geschäft braucht auch die Anmietung einer Ferienwohnung detaillierte Regeln. Schon vor der Reservierung einer Ferienwohnung können Sie bei uns das sog. „Kleingedruckte“, also die Vertragsbedingungen nachlesen – es sind die branchenüblichen Regelungen

Die Preise richten sich nach Dauer und Saison. Bitte fragen Sie uns nach einem individuellen Angebot….

  1. Alle Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter (Abschluss, Änderung, Rücktritt, Umbuchung) bedürfen der Schriftform.
    (z.B. E-Mail an kontakt@ferienwohnung-rinteln.info)

    2) Eine Anzahlung (im Normalfall) 100 Euro ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung/Buchungsbestätigung fällig, die Restzahlung bis spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn durch Überweisung. Geht die Zahlung nicht rechtzeitig ein und ist auch eine Zahlungserinnerung erfolglos, so ist der Vermieter berechtigt, die Wohnung anderweitig zu vermieten.

    3) Der Mieter ist zur Rechnungszahlung zu 100% verpflichtet.
    Im Falle eins Stornos vor Reiseantritt wird die Endreinigungsgebühr zurück erstattet. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.
    Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf Teilrückzahlung.

    4) Im Mietpreis enthalten sind die Verbrauchskosten für Energie, Wasser.

    5) Die Wohnungs- und Schlüsselübergabe erfolgt in der Regel zwischen 13 Uhr und 15 Uhr (Außerhalb dieser Zeiten liegt der Schlüssel in einem Schlüsselkasten und kann von Ihnen mit einem Code entnommen werden) also 24 Stunden Check-In.
    Bitte melden Sie sich wenn möglich telefonisch vor der Anreise beim Vermieter und sprechen die Ankunftszeit ab. So vermeiden Sie Wartezeiten.  Die Telefonnummer steht auf der Auftragsbestätigung.
    Die Abreise hat bis 11:00 Uhr am Abreisetag zu erfolgen

    6) Bettwäsche und Handtücher können vor der Anreise bestellt werden (kostenlos).

    7) Der Mieter kann neben der Ferienwohnung auch eine Terrasse mit Gartenmöbeln nutzen.

    8) Die Ferienwohnung nebst Inventar und die zum Haus gehörenden Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Der Mieter trägt aus hygienischen Gründen dafür Sorge, dass Betten nur in bezogenem Zustand benutzt werden. Dem Hausverwalter ist während der Mietzeit Zutritt zur Ferienwohnung zu gewähren. Die Reinigung der Ferienwohnung ist während der Mietzeit vom Mieter selbst vorzunehmen. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung besenrein zu übergeben.
    Nicht abgespültes / abgetrocknetes Geschirr wird mit 10 Euro in Rechnung gestellt.

    9) Der Vermieter / Hausverwalter darf nur der im Mietvertrag aufgeführten Personenzahl Unterkunft gewähren. Minderjährigen Personen wird nur in Begleitung Erwachsener Aufenthalt gewährt. Haustiere sind nicht gestattet. Das Rauchen in der Wohnung ist nicht gestattet. Eine Untervermietung der Ferienwohnung durch den Mieter ist nicht gestattet!

    10) Es besteht keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden.

    11) Der Mieter verpflichtet sich, eventuell während seiner Mietzeit in der Wohnung durch ihn verursachte Schäden unverzüglich an den Eigentümer zu melden und zu ersetzen. Der Mieter ist verpflichtet alles Zumutbare zu tun, um einen Mangel (Schadenminderungspflicht) zu beheben. Der Mieter haftet auch bei leichter Fahrlässigkeit sowie persönlich auch für Schäden, die durch seine mitreisenden Personen verursacht worden sind.

    12) Die Nutzung der Rollstuhlrampe und der Terrasse geschieht auf eigene Gefahr.
    Bei unsachgemäßer Nutzung keine Haftung durch den Eigentümer. Kinder nicht  auf der Rampe spielen lassen. Sollten bei der Nutzung Defekte festgestellt werden, ist umgehend der Eigentümer zu informieren. Eine weitere Nutzung ist dann nur nach Freigabe erlaubt.

    13) Der Winterdienst obliegt dem Mieter. Nach Absprache kann der Service vom Eigentümer oder einer beauftragten Person übernommen werden.

    14) Sollte eine Bestimmung ungültig werden, behalten die anderen Bestimmungen ihre Gültigkeit.

    15) Als Gerichtsstand ist Rinteln vereinbart..



    Stand: 01.01.2024